Klaus Weber · DTM-Korrespondent
Eine Disqualifikation aus Oschersleben liegt noch immer vor Gericht, und ihr Ausgang wirkt bis in die aktuelle DTM-Tabelle hinein.
Das Grasser Racing Team hat gegen die Disqualifikation von Mirko Bortolotti beim zweiten DTM-Rennen in Oschersleben Berufung eingelegt. Berichten zufolge ist die Verhandlung vor dem DMSB-Berufungsgericht für den 25. September um 15:00 Uhr angesetzt. Fällt die Entscheidung zugunsten von Grasser aus, verändert sich der Stand in der DTM-Gesamtwertung, und Thomas Preining bekäme in der Meisterschaft einen anderen Verfolger vorgesetzt als aktuell.
Der Fall aus Oschersleben

Im Kern geht es um die Wertung des zweiten Laufs in Oschersleben, bei dem Bortolotti nachträglich disqualifiziert wurde. Das Grasser-Team akzeptierte diese Entscheidung nicht und zog vor das DMSB-Berufungsgericht. Der Verhandlungstermin steht seit kurzem fest: 25. September, 15:00 Uhr.
Solche Verfahren sind im GT3-Umfeld kein Randthema. Balance of Performance, technische Abnahmen und Nachkontrollen sind in der DTM so eng getaktet wie das Feld selbst, und eine nachträgliche Korrektur an einem Ergebnis kann mehrere Positionen in der Tabelle verschieben. Bis zur Verhandlung bleibt die ursprüngliche Wertung aus Oschersleben offiziell bestehen.
Was auf dem Spiel steht
Für den Titelkampf ist die Sache deshalb relevant, weil sich mit einer erfolgreichen Berufung nicht nur Bortolottis eigene Punktzahl ändern würde. Auch die Reihenfolge dahinter verschiebt sich, und damit letztlich, wer als nächster Verfolger von Spitzenreiter Thomas Preining gilt.
Preining fährt die Saison mit Manthey EMA, im vierten gemeinsamen Jahr mit dem Team und ohne Unterbrechung in den Punkten seit 2023. Als erster Porsche- und erster österreichischer DTM-Champion bringt er eine Konstanz mit, die ihm in einer eng besetzten Meisterschaft zugutekommen dürfte, in der schon ein einzelnes korrigiertes Ergebnis die Verfolgerrolle neu verteilen kann.
Der Blick auf den 25. September
Bis zur Verhandlung bleibt der aktuelle Tabellenstand die massgebliche Grundlage für alle Beteiligten, auch wenn er mit einem offenen Verfahren behaftet ist. Das DMSB-Berufungsgericht wird an jenem Nachmittag entscheiden, ob die Disqualifikation aus Oschersleben Bestand hat oder aufgehoben wird.
Für Preining ändert sich durch den Ausgang zunächst nichts an der eigenen Punktzahl, wohl aber möglicherweise daran, gegen wen er die verbleibenden Rennwochenenden um den Titel fährt. Das macht den 25. September zu einem Termin, der in der Meisterschaftstabelle mehr bewegen könnte als ein einzelnes Rennwochenende selbst.




